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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 10 VE 43/11   

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https://dejure.org/2017,96731
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 10 VE 43/11 (https://dejure.org/2017,96731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.05.2017 - L 10 VE 43/11 (https://dejure.org/2017,96731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - L 10 VE 43/11 (https://dejure.org/2017,96731)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 10 VE 43/11
    Im Rahmen des Strafverfahrens gelten andere Beweismaßstäbe ("in dubio pro reo") als vorliegend im Rahmen von § 15 KOVVfG (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 17.4.2013, B 9 V 1/12 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 10 VE 43/11
    Der Begriff des "tätlichen Angriffs" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG ist auf körperliche Gewaltanwendung gegen eine Person begrenzt (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2014, B 9 V 1/13 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 10 VE 43/11
    Ein GdS von 50, der das Vorliegen mittelgradiger sozialer Anpassungsschwierigkeiten voraussetzen würde (vgl. zur Auslegung des Begriffs der "mittelgradigen" sozialen Anpassungsschwierigkeiten: BSG, Urteil vom 23. April 2009, Az.: B 9 VG 1/08 R, veröffentlicht in juris unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des ärztlichen Sachverständigenbeirats vom 18./19. März 1998 und vom 8./9. November 2000), kann demgegenüber entsprechend der Einschätzung der Sachverständigen Dr. O. nicht festgestellt werden angesichts der guten familiären Beziehungen der Klägerin, die sie gegenüber der Sachverständigen Dr. O. ausführlich dargestellt hat sowie darüber hinausgehender sozialer Kontakte.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 10 VE 43/11
    Es handelt sich nach den überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen Dr. O., denen auch Dr. Schlicht in seiner versorgungsmedizinischen Stellungnahme vom 5. April 2017 zustimmt, um eine stärker behindernde Störung mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, die mit einem GdS von 40 zu bewerten ist im Sinne von Teil Nr. 3.7 der Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (VMG) bzw. für die Zeit vor dem 1. Januar 2009 der entsprechenden Regelung in den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP), die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als antizipierte Sachverständigengutachten eine rechtsnormähnliche Wirkung hatten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2003, B 9 SB 3/02 R, RdNr. 12 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2017 - L 10 SB 30/15
    Es liegen schwerwiegende Probleme in der Familie oder im Freundes- bzw. Bekanntenkreis bis zur Trennung von der Familie, vom Partner oder vom Bekanntenkreis vor (zur Heranziehung dieser Kriterien vergleiche auch BSG, Urteil vom 23. April 2009 - B 9 VG 1/08 R, veröffentlicht in juris unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des ärztlichen Sachverständigenbeirats vom 18./19. März 1998 und vom 8./9. November 2000 vgl. Rn 43 der Entscheidung; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16. Januar 2014, L 13 SB 131/12; auch der erkennende Senat zieht diese Kriterien in ständiger Rechtsprechung zur Bewertung heran vgl. zuletzt etwa Urteile vom 11. Mai 2017 - L 10 VE 41/15 und L 10 VE 43/11; vgl. auch Wendler/Schillings, Kommentar zu den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, 7. Aufl., S. 143 f).
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